Auszug aus § 45b SGB XI Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen, Verordnungsermächtigung
§ 45b erfüllen, können je nach Umfang des erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarfs zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Anspruch nehmen. Die Kosten hierfür werden ersetzt, zunächst höchstens jedoch 125 Euro monatlich. Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen beschließt unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen, des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V., der kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene und der maßgeblichen Organisationen für die Wahrnehmung der Interessen und der Selbsthilfe der pflegebedürftigen und behinderten Menschen auf Bundesebene Richtlinien über einheitliche Maßstäbe zur Bewertung des Hilfebedarfs auf Grund der Schädigungen und Fähigkeitsstörungen in den in § 45b Abs. 2 Nr. 1 bis 13 aufgeführten Bereichen für die Empfehlung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung zur Bemessung der jeweiligen Höhe des Betreuungs- und Entlastungsbetrages; § 17 Abs. 2 gilt entsprechend. Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Leistungen der Betreuung oder Entlastung. Er dient der Erstattung von Aufwendungen, die den Versicherten entstehen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Leistungen.
- Würden Sie gerne ein bestimmtes Gesellschaftsspiel spielen, haben aber keine weitere Person zur Umsetzung?
- Würden Sie gerne mal wieder backen, brauchen aber hier Hilfe bei der Besorgung der Zutaten und in der Begleitung zur Umsetzung Ihres Lieblingskuchens?
- Würden Sie gerne mal wieder in eine Theatervorstellung oder ein Konzert gehen, sind aber nicht mehr so mobil?
- Sie sitzen im Rollstuhl, würden aber gerne mal wieder auf eine Gartenmesse oder einen Park/Zoo besuchen?
- Möchten Sie sich angenehm unterhalten, von Ihrem Leben ein paar Fotos zeigen und in den Erinnerungen schwelgen? Hier sind wir auch gute Zuhörer!.
Einen alten Baum verpflanzt man nicht
Betreuungsangebote für Seniorinnen und Senioren und Menschen mit Behinderung(en)
Das Ingenieurbüro Kraas aus Schwerte stellt seine Betreuungsangebote vor:
Biografisches Arbeiten zur Erhaltung des Erinnerungsvermögens bei an dementiellen Veränderungen erkrankten Kunden.
Durchführung von Gedächtnis- und einfachen Spielen zur Erhaltung und Verbesserung von Gehirnleistungen und der (Fein)-Motorik.
Kochen und Backen als unterstützendesTrainingfür das Erinnern, Erhaltung der Feinmotorik, Essen in Gesellschaft (mit BetreuerInnen).
Begleitung bei Theaterbesuchen, Familienfeiern,Ausstellungen, Veranstaltungen, Messen und Konzerten zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben.
Hilfe bei Antragstellungen für Pflegegrade, Hilfsmittel, Umbauten, medizinische Heilbehandlungen um den Druck beiden Menschen zu nehmen, die Probleme beim Lesen und Verstehen von Antragsformularen haben.
Begleitung zu Ärzten, Krankenhäuser und Behörden bzw. Ämtern.
Begleitung bei Spaziergängen bzw. –fahrten im Rollstuhl zur Mobilitätssteigerung,als Abwechslung vom täglichen Einerlei und zum Aufenthalt an der frischen Luft im Tageslicht (zur Festigung der „Inneren Uhr“)
Senior/-Innen und Menschen mit Behinderung(en) sind ein wichtiger und bereichernder Teil unserer menschlichen Gemeinschaft. Diese Menschen und ihre pflegenden Angehörigen sind oft von den komplexen Aufgaben, die die Betreuung der Senior/-Innen und Menschen mit Behinderung(en) bedeuten, überfordert.
Hier greifen die umfangreichen niederschwelligen Betreuungsleistungen, die das Ingenieurbüro Kraas nach §45b, SGB XI durch qualifizierte MitarbeiterInnen anbietet.
Das Ingenieurbüro Kraas unterstützt auch bei der Antragstellung bei Kranken- und Pflegekassen, Ämtern usw. für Pflegegrade, Hilfsmittel und finanzielle Unterstützungen kompetent und umfassend.
Hausbesuche sind nach kurzfristiger Terminabsprache auch außerhalb üblicher Geschäftszeiten möglich.
Rufen Sie an!
Mobil: 0171 122 65 68
Festnetz: 02304 17314
www.wohnraumberatung-nrw.de
DK-beratende-Ingenieure@web.de